Spendenformular
1.000 Fliesen für den Tierschutz
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Spenden können steuerlich geltend gemacht werden (§ 10b EStG). Bis zu einer Spende in Höhe von 300 € reicht die Vorlage eines Zahlungsbelegs, z. B. eines Kontoauszugs. In diesen Fällen ist keine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) notwendig.
Damit wir eure Spende möglichst zu 100 % den uns anvertrauten Schützlingen und Projekten zukommen lassen können, bitten wir euch höflich, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und bei Spenden bis zu 300 € diese einfach mit eurem Zahlungsbeleg beim Finanzamt nachzuweisen.
Bei Zuwendungen über 300 € erhalten Spender*innen in der Regel automatisch eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) zum Jahresende. Abhängig von Art und Form der Spendenübermittlung wird diese bei Nutzung unseres Online-Spendenformulars, bei PayPal oder bei einer Banküberweisung – mit ausdrücklicher Anforderung und Übermittlung der Mail- oder Postadresse im Verwendungszweck – von uns ausgestellt und zugesendet.
